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   BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12   

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BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12 (https://dejure.org/2014,19599)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2014 - 9 C 6.12 (https://dejure.org/2014,19599)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2014 - 9 C 6.12 (https://dejure.org/2014,19599)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 267
    Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung; Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Projekt; Verträglichkeitsprüfung; Vorhaben; Vorprüfung; ergänzendes Verfahren; maßgeblicher Zeitpunkt; nachträgliche Überprüfung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu folgenden Fragen eingeholt

    § 39 Abs 10 StrG SN, Art 6 Abs 4 EWGRL 43/92, Art 4 Abs 5 EWGRL 43/92, Art 267 AEUV, § 22a Abs 4 NatSchG SN
    Vorabentscheidungsersuchen zur Klärung der Frage, ob der Planfeststellungsbeschluss zum Bauvorhaben Waldschlösschenbrücke mit europäischem Naturschutzrecht (EWGRL 43/92) vereinbar ist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10a EURL 92/2011, Art 11 EURL 92/2011, § 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG 2009, § 15 BNatSchG 2009, Art 5 Buchst d EGRL 147/2009
    Waldschlößchenbrücke; Hinweisbeschluss zur Vorlageentscheidung des BVerwG vom 6. März 2014 (9 C 6/12)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke

  • rewis.io

    Vorlage zur Vorabentscheidung zur Klärung der Frage, ob der Planfeststellungsbeschluss zum Bauvorhaben Waldschlösschenbrücke mit europäischem Naturschutzrecht (EWGRL 43/92) vereinbar ist

  • ra.de
  • rewis.io

    Waldschlößchenbrücke; Hinweisbeschluss zur Vorlageentscheidung des BVerwG vom 6. März 2014 (9 C 6/12)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwRG § 2 Abs. 3
    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke

  • datenbank.nwb.de

    Waldschlößchenbrücke; Hinweisbeschluss zur Vorlageentscheidung des BVerwG vom 6. März 2014 (9 C 6/12)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bedenken gegen Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bedenken gegen Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Vorlage- und Hinweisbeschluss zur Waldschlösschenbrücke

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Waldschlösschenbrücke: Verkündung verschoben

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Die Mitgliedstaaten dürfen allerdings in einem gemeldeten FFH-Gebiet, über dessen Aufnahme in die Gemeinschaftsliste die Kommission noch nicht entschieden hat, keine Eingriffe zulassen, die die ökologischen Merkmale des Gebietes ernsthaft beeinträchtigen können, insbesondere wenn ein Eingriff die Fläche des Gebietes wesentlich verringern oder zum Verschwinden von in diesem Gebiet vorkommenden prioritären Arten führen oder die Zerstörung des Gebietes oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte (EuGH, Urteile vom 13. Januar 2005 a.a.O., vom 14. September 2006 a.a.O. Rn. 44, 47 und 51 und vom 14. Januar 2010 - Rs. C-226/08, Stadt Papenburg - Slg. 2010, I-131 Rn. 49; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 33).

    Der Mitgliedstaat ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass es durch einen Plan oder ein Projekt zu Verschlechterungen der natürlichen Lebensräume sowie der Habitate der Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, kommt (EuGH, Urteile vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 49 und vom 24. November 2011 a.a.O. Rn. 126, 128).

    a) Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 24. November 2011 (- Rs. C-404/09, Alto Sil - Slg. 2011, I-11853 Rn. 126) und im Urteil vom 14. Januar 2010 (- Rs. C-226/08, Stadt Papenburg - Slg. 2010, I-131 Rn. 49) zwar klargestellt, dass ein Projekt nur dann im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 FFH-RL steht, wenn gewährleistet ist, dass es keine Verschlechterungen oder Störungen verursacht, die die Ziele dieser Richtlinie, insbesondere deren Erhaltungsziele, erheblich beeinträchtigen können.

    Dass der Umstand, dass ein Projekt vor der Gebietsausweisung endgültig genehmigt wurde, nicht daran hindert, es einer Überprüfung bezogen auf den aktuellen Zeitpunkt zu unterziehen, folgt aus dem Papenburg-Urteil des Gerichtshofs vom 14. Januar 2010 (a.a.O. Rn. 41 ff.).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Mit Ergänzungs- und Änderungsbeschluss vom 14. Oktober 2008, vor dessen Erlass der Kläger angehört wurde, nahm die Landesdirektion Dresden aufgrund der nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu den FFH-rechtlichen Anforderungen an Planungsentscheidungen (Urteile vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 und vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299) nach Einholung weiterer naturschutzfachlicher Gutachten eine - thematisch auf den Erhaltungszustand zweier Lebensraumtypen und der Anhang II/IV-Falterart "Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling" (Maculinea nausithous) beschränkte - Neubewertung der mit dem Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bezogen auf den Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses vor.

    Die Mitgliedstaaten dürfen allerdings in einem gemeldeten FFH-Gebiet, über dessen Aufnahme in die Gemeinschaftsliste die Kommission noch nicht entschieden hat, keine Eingriffe zulassen, die die ökologischen Merkmale des Gebietes ernsthaft beeinträchtigen können, insbesondere wenn ein Eingriff die Fläche des Gebietes wesentlich verringern oder zum Verschwinden von in diesem Gebiet vorkommenden prioritären Arten führen oder die Zerstörung des Gebietes oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte (EuGH, Urteile vom 13. Januar 2005 a.a.O., vom 14. September 2006 a.a.O. Rn. 44, 47 und 51 und vom 14. Januar 2010 - Rs. C-226/08, Stadt Papenburg - Slg. 2010, I-131 Rn. 49; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 33).

    Auch die dieser Abschätzung zugrunde liegende 5-stufige Bewertungsskala, wonach ein Eingriff erst dann als erheblich angesehen wird, wenn er zum Verlust eines merklichen Teils der Fläche eines Lebensraumes oder zu negativen qualitativen und strukturellen Veränderungen führt, entspricht nicht dem vom Bundesverwaltungsgericht aus Art. 6 Abs. 3 FFH-RL und der Rechtsprechung des Gerichtshofs (zuletzt Urteil vom 11. April 2013 - Rs. C-258/11 - NVwZ-RR 2013, 505 Rn. 40 m.w.N.) abgeleiteten Prüfungsmaßstab der "erheblichen Beeinträchtigung", wonach grundsätzlich jede (dauerhafte) Beeinträchtigung von Erhaltungszielen, insbesondere jeder über eine Bagatellgrenze hinausgehende Flächenverlust erheblich ist und als Beeinträchtigung des Gebietes als solches gewertet wird (Urteile vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 41, 50 und vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 124 f.).

    Dann ist der Zeitpunkt der Aktualisierung maßgeblich (Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 31, 131 = Buchholz 451.91 Europ.UmweltR Nr. 30 und vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 29).

  • EuGH, 24.11.2011 - C-404/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Bestand hierzu europarechtlich keine Pflicht, würde sich die Verträglichkeitsabschätzung, die dem Planfeststellungsbeschluss 2004 zugrunde lag, als "geeignete Schutzmaßnahme" im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs erweisen (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - Rs. C-117/03, Dragaggi u.a. - Slg. 2005, I-167 Rn. 25 und 29, vom 14. September 2006 - Rs. C-244/05, Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Slg. 2006, I-8445 Rn. 38, 46 f., 51 und vom 24. November 2011 - Rs. C-404/09, Alto Sil - Slg. 2011, I-11853 Rn. 163).

    Der Mitgliedstaat ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass es durch einen Plan oder ein Projekt zu Verschlechterungen der natürlichen Lebensräume sowie der Habitate der Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, kommt (EuGH, Urteile vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 49 und vom 24. November 2011 a.a.O. Rn. 126, 128).

    Der Gerichtshof hält es daher in seinem Urteil vom 24. November 2011 (a.a.O. Rn. 156 f.) auch für möglich, dass ein Mitgliedstaat in einem nachträglichen Überprüfungsverfahren nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL entsprechend der in Art. 6 Abs. 4 FFH-RL vorgesehenen Ausnahmeregelung einen Grund des öffentlichen Interesses geltend macht.

    a) Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 24. November 2011 (- Rs. C-404/09, Alto Sil - Slg. 2011, I-11853 Rn. 126) und im Urteil vom 14. Januar 2010 (- Rs. C-226/08, Stadt Papenburg - Slg. 2010, I-131 Rn. 49) zwar klargestellt, dass ein Projekt nur dann im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 FFH-RL steht, wenn gewährleistet ist, dass es keine Verschlechterungen oder Störungen verursacht, die die Ziele dieser Richtlinie, insbesondere deren Erhaltungsziele, erheblich beeinträchtigen können.

  • BVerwG, 11.07.2013 - 7 A 20.11

    Weservertiefung: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union und Hinweise

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Mit dieser Regelung will der deutsche Gesetzgeber erreichen, dass in solchen Fällen nicht das gesamte, sehr zeitaufwändige Verwaltungsverfahren wiederholt werden muss; er will vielmehr der Planfeststellungsbehörde Gelegenheit geben, die Fehler in einem auf deren Korrektur beschränkten ergänzenden Verfahren zu beheben (vgl. Beschluss vom 11. Juli 2013 - BVerwG 7 A 20.11 - NuR 2013, 662 Rn. 18).

    Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht im Interesse einer umfassenden Klärung der Streitpunkte auch darzulegen, von welchen rechtlichen Anforderungen die Planfeststellungsbehörde bei der Behebung der festgestellten Fehler in einem ergänzenden Verfahren auszugehen hat (Beschluss vom 11. Juli 2013 a.a.O. Rn. 19).

    Dieser Fehler könnte aber - wie die anderen vom Senat festgestellten Fehler - in einem auf die Fehlerkorrektur beschränkten ergänzenden Verfahren behoben werden (vgl. Beschluss vom 11. Juli 2013 - BVerwG 7 A 20.11 - NuR 2013, 662 Rn. 18).

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Bestand hierzu europarechtlich keine Pflicht, würde sich die Verträglichkeitsabschätzung, die dem Planfeststellungsbeschluss 2004 zugrunde lag, als "geeignete Schutzmaßnahme" im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs erweisen (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - Rs. C-117/03, Dragaggi u.a. - Slg. 2005, I-167 Rn. 25 und 29, vom 14. September 2006 - Rs. C-244/05, Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Slg. 2006, I-8445 Rn. 38, 46 f., 51 und vom 24. November 2011 - Rs. C-404/09, Alto Sil - Slg. 2011, I-11853 Rn. 163).

    Die Mitgliedstaaten dürfen allerdings in einem gemeldeten FFH-Gebiet, über dessen Aufnahme in die Gemeinschaftsliste die Kommission noch nicht entschieden hat, keine Eingriffe zulassen, die die ökologischen Merkmale des Gebietes ernsthaft beeinträchtigen können, insbesondere wenn ein Eingriff die Fläche des Gebietes wesentlich verringern oder zum Verschwinden von in diesem Gebiet vorkommenden prioritären Arten führen oder die Zerstörung des Gebietes oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte (EuGH, Urteile vom 13. Januar 2005 a.a.O., vom 14. September 2006 a.a.O. Rn. 44, 47 und 51 und vom 14. Januar 2010 - Rs. C-226/08, Stadt Papenburg - Slg. 2010, I-131 Rn. 49; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 33).

    Entweder wende der Planungsträger zwischen der Meldung und der Listung des Gebietes Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL an oder er lege von vornherein den abgeschwächten Maßstab zugrunde, wie ihn der Gerichtshof in den Entscheidungen Dragaggi (Urteil vom 13. Januar 2005 a.a.O.) und Bund Naturschutz in Bayern (Urteil vom 14. September 2006 a.a.O.) entwickelt habe.

  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Bestand hierzu europarechtlich keine Pflicht, würde sich die Verträglichkeitsabschätzung, die dem Planfeststellungsbeschluss 2004 zugrunde lag, als "geeignete Schutzmaßnahme" im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs erweisen (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - Rs. C-117/03, Dragaggi u.a. - Slg. 2005, I-167 Rn. 25 und 29, vom 14. September 2006 - Rs. C-244/05, Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Slg. 2006, I-8445 Rn. 38, 46 f., 51 und vom 24. November 2011 - Rs. C-404/09, Alto Sil - Slg. 2011, I-11853 Rn. 163).

    Die Mitgliedstaaten dürfen allerdings in einem gemeldeten FFH-Gebiet, über dessen Aufnahme in die Gemeinschaftsliste die Kommission noch nicht entschieden hat, keine Eingriffe zulassen, die die ökologischen Merkmale des Gebietes ernsthaft beeinträchtigen können, insbesondere wenn ein Eingriff die Fläche des Gebietes wesentlich verringern oder zum Verschwinden von in diesem Gebiet vorkommenden prioritären Arten führen oder die Zerstörung des Gebietes oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte (EuGH, Urteile vom 13. Januar 2005 a.a.O., vom 14. September 2006 a.a.O. Rn. 44, 47 und 51 und vom 14. Januar 2010 - Rs. C-226/08, Stadt Papenburg - Slg. 2010, I-131 Rn. 49; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 33).

    Entweder wende der Planungsträger zwischen der Meldung und der Listung des Gebietes Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL an oder er lege von vornherein den abgeschwächten Maßstab zugrunde, wie ihn der Gerichtshof in den Entscheidungen Dragaggi (Urteil vom 13. Januar 2005 a.a.O.) und Bund Naturschutz in Bayern (Urteil vom 14. September 2006 a.a.O.) entwickelt habe.

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Die sofortige Vollziehbarkeit kann im Einzelfall oder durch den Gesetzgeber für einen bestimmten Bereich wegen dessen Sachbesonderheiten generell angeordnet werden (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 2 BvR 1413/83 - BVerfGE 67, 43 und vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87 - BVerfGE 80, 244 ; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 80 Rn. 9).

    Diesem Rechtsschutz kommt insbesondere die Aufgabe zu, nicht wieder gutzumachende Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, so weit wie möglich auszuschließen (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1984 a.a.O. und vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Mit Ergänzungs- und Änderungsbeschluss vom 14. Oktober 2008, vor dessen Erlass der Kläger angehört wurde, nahm die Landesdirektion Dresden aufgrund der nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu den FFH-rechtlichen Anforderungen an Planungsentscheidungen (Urteile vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 und vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299) nach Einholung weiterer naturschutzfachlicher Gutachten eine - thematisch auf den Erhaltungszustand zweier Lebensraumtypen und der Anhang II/IV-Falterart "Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling" (Maculinea nausithous) beschränkte - Neubewertung der mit dem Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bezogen auf den Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses vor.

    Auch die dieser Abschätzung zugrunde liegende 5-stufige Bewertungsskala, wonach ein Eingriff erst dann als erheblich angesehen wird, wenn er zum Verlust eines merklichen Teils der Fläche eines Lebensraumes oder zu negativen qualitativen und strukturellen Veränderungen führt, entspricht nicht dem vom Bundesverwaltungsgericht aus Art. 6 Abs. 3 FFH-RL und der Rechtsprechung des Gerichtshofs (zuletzt Urteil vom 11. April 2013 - Rs. C-258/11 - NVwZ-RR 2013, 505 Rn. 40 m.w.N.) abgeleiteten Prüfungsmaßstab der "erheblichen Beeinträchtigung", wonach grundsätzlich jede (dauerhafte) Beeinträchtigung von Erhaltungszielen, insbesondere jeder über eine Bagatellgrenze hinausgehende Flächenverlust erheblich ist und als Beeinträchtigung des Gebietes als solches gewertet wird (Urteile vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 41, 50 und vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 124 f.).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Die gesetzlich angeordnete aufschiebende Wirkung ist damit adäquate Ausprägung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233, 341/81 - BVerfGE 69, 315 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
    Diesem Rechtsschutz kommt insbesondere die Aufgabe zu, nicht wieder gutzumachende Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, so weit wie möglich auszuschließen (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1984 a.a.O. und vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ).
  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 11.04.2013 - C-258/11

    Sweetman u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 - Erhaltung der

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Abweichendes gilt dagegen dann, wenn die Planfeststellungsbehörde ihre Entscheidung im ergänzenden Verfahren auf veränderte tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse stützt und auf der Grundlage einer Aktualisierung der Beurteilungsgrundlagen eine Neubewertung etwa der Verträglichkeitsuntersuchung vornimmt; dann ist insoweit der Zeitpunkt der Aktualisierung maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 7 Rn. 38 m.w.N.).

    Insoweit wird bei der neuen Abwägung zu prüfen sein, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen Kohärenzmaßnahmen im Rahmen von § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG berücksichtigt werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 26 ff. und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 77 m.w.N. sowie Beschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 8 Rn. 52 ff.).

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

    Soweit sich die Beklagte in einem ergänzenden Verfahren auf veränderte tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse stützen sollte, ist für die Rechtmäßigkeitsprüfung der Zeitpunkt der Aktualisierung maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 7 Rn. 38 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet;

    Der Senat hat mit Beschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - das Verfahren ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union um die Klärung mehrerer Fragen zur Auslegung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL) gebeten (im Folgenden: Vorlagebeschluss).

    aa) Zu den insoweit erhobenen Verfahrens- und Sachrügen des Klägers hat sich der Senat bereits im Hinweisbeschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - geäußert.

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Andererseits ruft die Beigeladene zu Recht in Erinnerung, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43 und vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 94; zuletzt Beschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 7) für die Frage einer erheblichen Beeinträchtigung eines Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen (§ 34 Abs. 2 BNatSchG) maßgeblich ist, ob ein günstiger Erhaltungszustand der betreffenden Art trotz der Durchführung des Projekts stabil bleibt.
  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

    Auch eine konkrete Bestandserfassung vor Ort kann nur in der Regel, aber nicht ausnahmslos verlangt werden (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 59; Beschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 8 Rn. 32).

    Hinsichtlich des Verlusts von Nahrungsflächen übersieht der Kläger zudem die Unterschiede zwischen dem Verlust von LRT-Flächen und dem Verlust von Habitatflächen geschützter Arten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 8 Rn. 34).

    Bezüglich des Verlusts von Habitatflächen kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht die Grundannahme zum Tragen kommen, im Regelfall sei jeder Flächenverlust erheblich (z.B. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 8 Rn. 34 m.w.N.).

    Ist eine Population dazu in der Lage, sei es, dass sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist, sei es, dass sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43 ff. und vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 132; Beschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 8 Rn. 34).

    Der Tatbestand des Störungsverbots ist nach der Definition des § 44 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 2 BNatSchG nur erfüllt, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 258 und vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 118; Beschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 8 Rn. 62).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen;

    Das Bundesverwaltungsgericht geht aufgrund dieser verfahrensrechtlichen Besonderheit des nationalen Planfeststellungsrechts zur Fehlerfolgenregelung davon aus, dass das erkennende Gericht die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses umfassend prüfen und in seinem Urteil den Umfang der Rechtswidrigkeit feststellen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Wenn allenfalls noch ein ganz geringer Teil der Tiere im Baufeld verbleibt, ist mit der Baufeldfreimachung kein höheres Tötungsrisiko verbunden, als es für einzelne Tiere dieser Art insbesondere mit Blick auf natürliche Feinde auch sonst besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.01.2014 - 9 A 4.13 -, juris RdNr. 99; Beschl. v. 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, juris RdNr. 58).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Das Bundesverwaltungsgericht geht aufgrund dieser verfahrensrechtlichen Besonderheit des nationalen Planfeststellungsrechts zur Fehlerfolgenregelung davon aus, dass das erkennende Gericht die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses umfassend prüfen und in seinem Urteil den Umfang der Rechtswidrigkeit feststellen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, juris; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 27/15 -, juris).

    Durch die tatbestandliche Ergänzung in § 44 Abs. 5 Satz 2 und 3 BNatSchG, der auf den Erhalt der Funktion abstellt, wird die Kongruenz mit der unionsrechtlichen Regelung hergestellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 14.07.2011 - 9 A 12.10 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer

    Durch die tatbestandliche Ergänzung in § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 BNatSchG, der auf den Erhalt der Funktion abstellt, wird die Kongruenz mit der unionsrechtlichen Regelung hergestellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 14.07.2011 - 9 A 12.10 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12

    Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet;

    Im Rahmen der rechtlichen Prüfung zu beachten ist, dass das Bundesverwaltungsgericht davon ausgeht, dass aufgrund der verfahrensrechtlichen Besonderheit des nationalen Planfeststellungsrechts zur Fehlerfolgenregelung - hier § 17e Abs. 6 FStrG idF 2002/2012, nunmehr § 75 Abs. 1a VwVfG - das erkennende Gericht die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses umfassend prüfen und in seinem Urteil den Umfang der Rechtswidrigkeit feststellen muss (BVerwG, Beschl. v. 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, juris Rn. 18).

    v. 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, juris Rn. 26).

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, das hierzu auf die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verweist, ist in derartigen Fällen eine nachträgliche Prüfung der Verträglichkeit europarechtlich erforderlich (vgl. BVerwG, EuGH-Vorlagebeschl. v. 06.03.2014, aaO, juris Rn. 21f.).

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtsprechung des Gerichtshofs fällt die Ausführung eines Projekts jedoch unter Art. 6 Abs. 2 FFH-RL, sofern die nach dieser Richtlinie vorgesehene Schutzregelung zwischenzeitlich aufgrund der Ausweisung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung durch die Aufnahme des FFH-Gebietes in die Gemeinschaftsliste der Kommission anwendbar geworden ist (BVerwG, EuGH-Vorlagebeschl. v. 06.03.2014 - 9 C 6.12 -, juris Rn. 25f.).

    Der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem "angemessenen Schutz" (BVerwG, Beschl. v. 06.03.2014, aaO, juris Rn. 23) des Gebiets hat der Vorhabensträger sich durch das von ihm im Planfeststellungsänderungsverfahren vorgelegte Gutachten vom 30.01.2006, das die Grundlage der FFH-Verträglichkeitsprüfung bildet, bemüht gerecht zu werden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 C 10240/18

    Klage gegen Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth überwiegend erfolglos

  • VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13

    Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel;

  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der

  • BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 10.21

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 219/23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Anbringung von

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 218/23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Anbringung von

  • BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 11.21

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 21 A 49/17

    Offshore-Windpark "Butendiek": Klage des NABU erfolglos

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2020 - 11 S 127.20

    Eilrechtsschutzantrag von Naturschutzverbänden gegen vorzeitig zugelassene

  • VG Arnsberg, 20.02.2018 - 4 K 459/16

    Aufhebung der Genehmigung für den Windpark Himmelreich in Marsberg

  • BVerwG, 06.10.2022 - 7 C 4.21

    1. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes erfordert eine artenschutzrechtliche

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle;

  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 1465/16

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag eines anerkannten Umweltverbandes gegen einen

  • VG Arnsberg, 20.02.2018 - 4 K 1411/16

    Klage einer naturschutzzrechtlichen Vereinigung gegen eine

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 1 N 16.682

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für

  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 3.15

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

  • VG Köln, 19.01.2023 - 14 L 387/22

    Windpark Butendiek: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2023 - 22 D 201/22

    Rotmilan; Uhu; Feldlerche; Wachtel; Raubwürger; Kiebitz; Goldregenpfeifer;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 3 S 4259/20

    Pflicht zur korrekten Ausweisung einer klassifizierten Straße in einem

  • VG Köln, 20.10.2023 - 14 L 1604/23
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 44.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (Ortsumgehung Celle - Mittelteil)

  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16

    Fürunwirksamerklärung eines Bebauungsplans aufgrund der Vernachlässigung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2022 - 10 A 1938/18
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 A 17.40016

    Veröffentlichung von Planunterlagen im Internet - Nachholen einer

  • VG Bremen, 07.02.2019 - 5 K 2621/15

    Wasserrechtliche Planfeststellung für den Offshore-Terminal Bremerhaven -

  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 A 17.40017

    Einsehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses

  • VG Arnsberg, 29.05.2018 - 4 K 3836/17
  • OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18

    Planrechtfertigung; Windkraft; Windpark; Alternativenprüfung; Windenergienutzung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2020 - 6 A 6.18

    Klage eines Umweltvereins gegen Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für den

  • OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 C 14/16

    Naturschutzgebiet; Verordnung; Schutzzweck; Schutzbedürftigkeit

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12

    Begründungsfrist; Bezugnahme; Pauschale Bezugnahme; Planänderungsbeschluss;

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2023 - 4 LB 5/21

    Begehren auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Abwägungsmängeln;

  • VGH Bayern, 15.05.2018 - 8 ZB 17.1341

    Erfolglose Verbandsklage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2020 - 4 KS 5/16

    Straßen- und Wegerecht (Ausbau B 207) - Planfeststellung

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 4 KS 4/16

    Mündliche Verhandlungen über Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

  • VG Berlin, 15.08.2023 - 24 L 157.23

    Amphibienschutzzaun zur Abwehr der Wechselkröte darf vorerst stehen bleiben

  • OVG Sachsen, 02.12.2016 - 7 C 8/15

    Wertfeststellungsbescheid; Wertermittlung; freiwilliger Landtausch; vereinbarte

  • OVG Sachsen, 06.02.2015 - F 7 C 2/13

    Wertermittlung, Abfindungswert, Verkaufsverträge, Restnutzungsdauer,

  • VG Hannover, 21.06.2023 - 5 A 1031/23

    Abwägungsgebot; Planergänzung; Rücksichtnahmegebot; Sonderlandeplatz; Windenergie

  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 7 C 11/19

    Wertermittlung; Gutachter; Unparteilichkeit; Grundbuch; Abfindungswert;

  • OVG Sachsen, 03.05.2019 - 7 C 26/17

    Widerspruch; Untätigkeitsklage; Sachverständiger, ; Gebäudewertermittlung

  • OVG Sachsen, 06.02.2015 - F 7 C 17/13

    Bodenordnungsplan, Geldabfindung, Gutachten, Funktionsflächenbestimmung

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